Vorverlegung einer Reise
berechtigt Reisenden zum Rücktritt
Eine unerwartete Vorverlegung einer Reise durch den Veranstalter berechtigt den Reisenden zum kostenlosen Rücktritt. Es handele sich bei einem früheren Beginn der Reise nicht nur um einen Mangel, sondern berühre die Vertragsgrundlagen, entschied in zweiter Instanz das Langericht (LG) München I. Es gab damit einem klagenden Touristen aus dem Saarland Recht - eine Vorverlegung um einen Tag sei dem Reisenden nicht zumutbar.
Der Kläger hatte für sich und seine Familie im August 2002 eine siebentägige Reise in die Türkei gebucht, die am 2. September beginnen sollte. Wenige Tage vor Abreise teilte der Münchner Reiseveranstalter die Vorverlegung der Reise um einen Tag mit, woraufhin der Kläger stornierte und vom Veranstalter die Rückzahlung des Reisepreises verlangte. Dieser lehnte eine Rückerstattung zunächst ab.
Nach dem Urteil muss der Reiseveranstalter nun 1.136,- EUR zurückzahlen.
LG München I - AZ.: 6 S 12501/03
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