Bei Reisemängeln bloß nicht vorschnell und eigenmächtig umbuchen!
Der Grundsatz "Nur nichts übereilen!" sollte für all diejenigen gelten, die während einer Urlaubsreise an ihrem Hotel etwas auszusetzen haben. Wer ein beanstandetes Hotel vorschnell umbucht, kann mit einer Übernahme der Mehrkosten durch den Reiseveranstalter ebenso wenig ausgehen, wie von einer nachträglichen Preisminderung wegen Reisemängeln.
Das Landgericht Kleve entschied zu Gunsten eines beklagten Reiseveranstalters, mit der Begründung, dass bevor der Urlauber agiere, dem Reiseveranstalter zunächst eine - wie auch immer geartete - Abhilfemöglichkeit geboten werden müsse.
Im konkreten Fall war eine Touristin trotz Buchung eines Vier-Sterne-Hotels in einem - nach eigenen Angaben - stark verdreckten Drei-Sterne-Hotel untergebracht worden. Nachdem sie die Reiseleitung über die Mängel in Kenntnis gesetzt hatte, zog sie noch am selben Tag und in eigener Regie in ein anderes Hotel um, ohne jedoch zuvor dem Reiseveranstalter eine Frist für die Mängelbeseitigung gesetzt zu haben.
Amtsgericht Frankfurt - Az.: 12 S 332/02
Best Price Garantie
Gehen Sie bei Ihrer Buchung auf Nummer Sicher - bei uns erhalten Sie den besten Preis für Ihre Reise! Dies garantieren wir mit unserer "Best Price Garantie"!
[mehr ...]
Flug Angebote
Rückruf
Sie interessieren sich für eine Reise, haben sonstige Fragen und möchten von uns zurückgerufen werden?! Dann nutzen Sie doch einfach unseren Rückrufservice. Dort hinterlassen Sie einfach Ihre Telefonnummer - einer unserer Mitarbeiter wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen uns Sie persönlich beraten!
[mehr ...]
