Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Pauschalreisenden (Versicherung gegen Urlaubsabbruch)
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) gehören auch die Flugkosten zum Gesamtreisepreis einer Pauschalreise und müssen deshalb bei einer anteiligen Vergütung des Urlaubsausfalls mitgerechnet werden. Der BGH hat damit die Rechte von Pauschalurlaubern gestärkt, die sich gegen den Abbruch des Urlaubs versichert haben.
Der BGH gab damit einer Touristin Recht, die eine Flugpauschalreise wegen schwerer Krankheit vorzeitig abgebrochen hatte und deshalb aus der zuvor abgeschlossenen Reiseabbruchversicherung den Wert der "nicht genutzten Reiseleistung" anteilig erstattet haben wollte. Die Versicherung zahlte für die ausgefallenen Urlaubstage, zog aber vorher die Flugkosten ab - weil die Urlauberin ja geflogen sei.
Damit gehört laut BGH der Flug zum Gesamtpreis dazu und ist deshalb beim anteiligen Ersatz zu berücksichtigen. Die Besonderheit einer Pauschalreise sei es ja gerade, dass sämtliche Einzelleistungen zusammengefasst würden - der Flug sei daher unzertrennbarer Bestandteil. Außerdem sei es Sinn und Zweck der Versicherung gegen "nutzlose Aufwendungen" abzusichern.
Bundesgerichtshof - 28.01.2004 - Az.: IV ZR 65/03
Best Price Garantie
Gehen Sie bei Ihrer Buchung auf Nummer Sicher - bei uns erhalten Sie den besten Preis für Ihre Reise! Dies garantieren wir mit unserer "Best Price Garantie"!
[mehr ...]
Flug Angebote
Rückruf
Sie interessieren sich für eine Reise, haben sonstige Fragen und möchten von uns zurückgerufen werden?! Dann nutzen Sie doch einfach unseren Rückrufservice. Dort hinterlassen Sie einfach Ihre Telefonnummer - einer unserer Mitarbeiter wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen uns Sie persönlich beraten!
[mehr ...]
