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Reisemängeln und Reisepreisminderungen

nach der Frankfurter Tabelle

Die Frankfurter Tabelle, die von der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt/Main entwickelt wurde, kann Anhaltspunkte für die Prozentsätze bieten, die als Minderung für einzelne Mängel geltend gemacht werden können. Grundsatzlich wird hierbei von dem Gesamtreisepreis ausgegangen.

Die Frankurter Tabelle kann aber nur als Orientierungshilfe dienen, da sie für die einzelnen Gerichte nicht verbindlich ist und die Erläuterungen zu der Tabelle (die Sie auf den Folgeseiten finden) verschiedene Besonderheiten und Ausnahmen vorsehen. Eine Vielzahl von Gerichten richtet sich auch nicht nach der Frankfurter Tabelle, sondern trifft die Entscheidung über den Minderungsbetrag nach den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls.

Nach dem Urteil des Landgerichts Hamburg (Az: 302 S 78/97) gilt die Frankfurter Tabelle zudem nur bei Pauschalreisen, "die gewissermaßen von der Stange standardisiert angeboten werden".

Reisepreisminderungen nach der Frankfurter Tabelle*

 

 

Mängelposition / Art der Leistung

Prozent

Bemerkung

I. Unterkunft (Gruppe I)

 

 

1. Abweichung vom gebuchten Objekt

10-25

je nach Entfernung

2. Abweichung örtliche Lage (Strandentfernung)

5-15

 

3. Abweichende Art der Unterbringung im gebuchten Hotel (Hotel statt Bungalow, abweichendes Stockwerk)

5-10

 

4. Abweichende Art der Zimmer
a) DZ statt EZ
b) Dreibettzimmer statt EZ
c) Dreibettzimmer statt DZ
d) Vierbettzimmer statt DZ


20
25
20-25
20-30

Entscheidend, ob Personen der gleichen Buchung oder Unbekannte zusammengelegt werden

5. Mängel in der Austattung des Zimmers
a) zu kleine Fläche
b) fehlender Balkon
c) fehlender Meerblick
d) fehlendes (eigenes) Bad/WC
e) fehlendes (eigenes) WC
f) fehlende (eigene) Dusche
g) fehlende Klimaanlage
h) fehlendes Radio/TV
i) zu geringes Mobiliar
k) Schäden (Risse, Feuchtigkeit etc.)
l) Ungeziefer


5-10
5-10
5-10
15-25
15
10
10-20
5
5-15
10-50
10-50



bei Zusage / je nach Jahreszeit
bei Zusage
bei Buchung

bei Buchung
bei Zusage / je nach Jahreszeit
bei Zusage

6. Ausfall von Versorgungseinrichtungen
a) Toilette
b) Bad/Warmwasserboiler
c) Stromausfall/Gasausfall
d) Wasser
e) Klimaanlage
f) Fahrstuhl


15
15
10-20
0-10
10-20
5-10






je nach Jahreszeit
je nach Stockwerk

7. Service
a) vollkommener Ausfall
b) schlechte Reinigung
c) ungenügender Wäschewechsel (Bettwäsche, Handtücher)


25
10-20
5-10

 

8. Beeinträchtigungen
a) Lärm am Tage
b) Lärm in der Nacht
c) Gerüche


5-25
10-40
5-15

 

9. Fehlen der (zugesagten) Kureinrichtungen (Thermalbad, Massagen)

20-40

je nach Art der Projektzusage (z.B. "Kurzurlaub")

 

II. Verpflegung (Gruppe II)

 

 

1. Vollkommener Ausfall

50

 

2. Inhaltlicher Mangel
a) eintöniger Speisenzettel
b) nicht genügend warme Speisen
c) verdorbene (ungenießbare) Speisen


5
10
20-30

 

3. Service
a) Selbstbedienung (statt Kellner)
b) lange Wartezeiten
c) Essen in Schichten
d) verschmutzte Tische
e) verschmutztes Geschirr, Besteck


10-15
5-15
10
5-15
10-15

 

4. Fehlende Klimaanlage im Speisesaal

5-10

bei Zusage

 

III. Sonstiges (Gruppe III)

 

 

1. Fehlender oder verschmutzter Swimmingpool

10-20

bei Zusage

2. Fehlendes Hallenbad
a) bei vorhandenem Swimmingpool
b) bei nicht vorhandenem Swimmingpool


10
20

bei Zusage

3. Fehlende Sauna

5

bei Zusage

4. Fehlender Tennisplatz

10-15

bei Zusage

5. Fehlendes Minigolf

0-35

bei Zusage

6. Fehlende Segel-, Surf-, Tauchschule

5-10

bei Zusage

7. Fehlende Möglichkeit zum Reiten

5-10

bei Zusage

8. Fehlende Kinderbetreuung

5-10

bei Zusage

9. Unmöglichkeit des Badens im Meer

10-20

je nach Prospektbeschreibung und zumutbarer Ausweichmöglichkeit

10. Verschmutzter Strand

10-20

 

11. Fehlende Strandliegen, Sonnenschirme

5-10

bei Zusage

12. Fehlende Snack- oder Strandbar

0-5

je nach Ersatzmöglichkeit

13. Fehlender FKK-Strand

10-20

bei Zusage

14. Fehlendes Restaurant oder Supermarkt
a) bei Hotelverpflegung
b) bei Selbstverpflegung


0-5
10-20

bei Zusage / je nach Ausweichmöglichkeit

15. Fehlende Vergnügungseinrichtungen (Disco, Nightclub, Kino, Animateure)

5-15

bei Zusage

16. Fehlende Boutique oder Ladenstraße

0-5

je nach Ausweichmöglichkeit

17. Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten

20-30

des anteiligen Reisepreises je Tag des Landausflugs

18. Fehlende Reiseleitung
a) bloße Organisation
b) bei Besichtigungsreisen
c) bei Studienreisen mit wissenschaftlicher Führung


0-5
10-20
20-30




bei Zusage

19. Zeitverlust durch notwendigen Umzug
a) im gleichen Hotel
b) in anderes Hotel

 

anteiliger Reisepreis für
1/2 Tag
1 Tag

 

IV. Transport (Gruppe VI)

 

 

1. Zeitlich verschobener Abflug über vier Stunden hinaus

5

des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere Stunde

2. Ausstattungsmängel
a) niedrigere Klasse
b) erhebliche Abweichung vom normalen Standard


10-15
5-10

 

3. Service
a) Verpflegung
b) Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung (Radio, Film, etc.)


5
5

 

4. Auswechslung des Transportmittels

 

der auf die Transportverzögerung entfallende anteilige Reisepreis

5. Fehlender Transfer vom Flugplatz (Bahnhof) zum Hotel

 

Kosten des Ersatztransportmittels

 

 

Quelle: NJW 94, 1639
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