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Für Fehler im Reservierungssystem haftet Veranstalter,

nicht Reisebüro

Ein Reisebüro haftet bei der Vermittlung eines Tickets nicht für falsche Angaben des Veranstalters (hier Fluggesellschaft), die dieser in das Reservierungssystem START eingegeben hat.

Das Reservierungssystem START ist nicht Erfüllungsgehilfe des Reisebüros, das sich dieses System zur Durchführung seiner Vermittlungstätigkeit bedient.

AG Ludwigsburg - 29.03.1999 - AZ.: 5 C 2541/98

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