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All-Inclusive Reise: Minderung nicht um jeden Preis

Ein Tourist hatte eine Reise für rund 5.000,- EUR für zwei Erwachsene und zwei Kinder in die Dominikanische Republik gebucht. Eine Abbildung im Katalog zeigte Hummer, den es auf der Karte des Restaurants vor Ort dann aber nicht gab.

Aufgrund des fehlenden Hummers verlangte der Urlauber 30% Minderung des Reisepreises. Weitere 5% wollte er geltend machen, weil Windsurfen nur gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr möglich gewesen sei.

Das Landgericht (LG) Duisburg sprach der Familie allerdings nur eine Reisepreisminderung von 2% zu. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass es sich lediglich um das Fehlen einer einzigen Speise gehandelt habe, ansonsten habe die Familie auf das komplette Speisenangebot zurückgreifen können, welches weder hinsichtlich der Qualität noch der Quanität beanstandet worden sei.
Selbst wenn es Hummer im Restaurant gegeben und dieser 58,- EUR gekostet hätte, hätte dies nichts geändert, da die Familie auf andere karibische Köstlichkeiten und viele weitere Speisen habe zurückgreifen können.
Auch sie das Windsurfen nicht das einzige Sport- und Fitnessangebot der Anlage gewesen und die Familie habe Tennis, Tischtennis spielen, Fahrräder für eine Stunde pro Tag mieten, Bogen schießen und täglich am Animationsprogramm teilnehmen können. Desweiteren seien Schnuppertauchen im Pool sowie Tanz- und Spanischunterricht angeboten worden.

Eine Minderung von mehr als 2 Prozent des Reisepreises wäre deshalb unangemessen gewesen.

LG Duisburg - 26.06.2003 - AZ.: 12 S 27/03

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