Schlappe vor Bundesverwaltungsgericht für Air Berlin und Condor
Im Streit um das Nachtflugverbot für den Flughafen Leipzig/Halle haben die Fluggesellschaften Air Berlin und Condor vor dem Bundesverwaltungsgericht eine juristische Schlappe hinnehmen müssen. Nach einem vorläufigen Gerichtsbeschluss dürfen die beiden Fluggesellschaften in der Nacht keine Passagierflüge mehr durchführen. Geplant ist das Nachtflugverbot für den Flughafen Leipzig/Halle ab März 2008, dann soll zwischen 23.30 Uhr und 05.30 Uhr für Air Berlin und Condor Ruhe herrschen. Der Frachtverkehr wird von diesem Urteil nicht tangiert. Weitere Infos zum Thema liefert die Financial Times Deutschland.
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